AnmeldungLiebe Eltern! Der Träger, sowie die Mitarbeiter der "Villa Kunterbunt" begrüßen Sie herzlich. Wir werden uns bemühen, in Zusammenarbeit mit Ihnen, die Erziehung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen. Wir erlauben uns, sie mit einigen Grundsätzen unserer Arbeit bekannt zu machen. Ausführliche Information zur Arbeit unseres Kindergartens entnehmen Sie bittet der vorliegenden Konzeption, die Sie gerne ausleihen oder auch käuflich erwerben können. Darüber hinaus nehmen wir uns gerne Zeit für ein persönliches Gespräch. Wir wünschen Ihnen und uns, dass sich Ihr Kind bei uns wohl fühlt und hoffen auf Ihr reges Interesse am Kindergarten "Villa Kunterbunt"
Mit freundlichen Grüßen Anni Braunschädel (Leiterin des Kindergartens)
Auszug aus dem Kindertagesstättengesetz von Rheinland-Pfalz: §2 " (1) Kindertagesstätten sollen die Gesamtentwicklung des Kindes fördern und durch allgemeine und gezielte erzieherische Hilfen und Bildungsangebote sowie durch differenzierte Erziehungsarbeit die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes anregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit fördern und soziale Benachteiligungen möglichst ausgleichen. (2) Die Tagesbetreuung von Kindern soll sich an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familie orientieren. Kindertagesstätten sollen mit den Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten bei der Erziehung des Kindes zusammenarbeiten und mit ihnen erzieherische Probleme und Bedürfnisse des Kindes erörtern. Sie sollen auf Inanspruchnahme notwendiger Hilfen auch in Fällen von Gewalt gegen Kinder oder sexuellem Missbrauch hinwirken. (3) Kindertagesstätten haben auch die Aufgabe, bei der Früherkennung von Entwicklungsrückständen und Behinderungen mitzuwirken." In unserem Kindergarten sehen wir es besonders als unsere Aufgabe an, den uns anvertrauten Kindern möglichst naturnahe Spiel- und Erlebnismöglichkeiten zu bieten, ihnen Erfahrungen in vielfältigen Lebensbereichen zu ermöglichen, ihre kindliche Neugier, Kreativität und Fantasie zu unterstützen und möglichst lebensnah zu erziehen. Wir legen Wert auf gewaltfreie Erziehung. Unser Kindergarten ist jederzeit offen für Besuche von außen und freut sich über Interesse und Anteilnahme innerhalb der Dorfgemeinschaft.
In unserem Kindergarten können Kinder der Ortsgemeinde Illerich vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt aufgenommen werden. Darüber hinaus besteht eine begrenzt Aufnahmemöglichkeit für Kleinkinder (2-3 jährige) und Schulkinder (1. 4. Schuljahr) nach vorheriger Absprache bei freien Plätzen. Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können den Kindergarten besuchen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen unserer Einrichtung Rechnung getragen werden kann. Folgende Anlagen sind bis zum Tag der Aufnahme im Kindergarten vorzulegen:
Meldeunterlagen für die Verbandsgemeinde
Sicher möchten Sie und Ihr Kind unseren Kindergarten schon vor dem Aufnahmetermin kennen lernen. Bitte vereinbaren Sie mit uns Termine für Schnupperbesuche (in Ihrer Begleitung).
Wir bemühen uns, sie den Bedürfnissen der Eltern und Kinder anzupassen. Zurzeit haben Sie die Wahl zwischen folgenden Betreuungszeiten: Modell A: Montag Freitag 7.30 14.00 Uhr oder Modell B Montag Freitag 7.30 12.30 Uhr und Montag Freitag 14.00 16.00 Uhr Wir bitten Sie, Ihr Kind möglichst regelmäßig in den Kindergarten zu bringen und gemäß der getroffenen Vereinbarung pünktlich abzuholen, da außerhalb der Öffnungszeiten keine Aufsicht gewährleistet ist. Ferienzeiten und Schließtage werden in Abstimmung mit dem Elternausschuss festgelegt und zu Beginn des Jahres bekannt gegeben. Muss der Kindergarten aus besonderem Anlass (z. B. Krankheit) geschlossen bleiben, werden Sie hiervon schnellstmöglich unterrichtet.
Die Erziehungsberechtigten können den Kindehrgartenplatz mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Für die Kinder, die eingeschult werden, ist keine schriftliche Abmeldung erforderlich.
Der Elternbeitrag wird vom Kreisjugendamt für alle Einrichtungen seines Bezirkes einheitlich festgelegt. Zurzeit beträgt der Elternbeitrag pro angefangenen Monat: Familie mit 1 Kind 88,- € 2 Kindern 66,- € 3 Kindern 44,- € (pro Kindergartenkind) Bei 4 und mehr Kindern entfällt er ganz. Ebenso sind die letzten beiden Jahre vor der Einschulung beitragsfrei. Bitte denken Sie daran, uns Änderungen, insbesondere was den Bezug von Kindergeld betrifft, unverzüglich mitzuteilen, damit der Elternbeitrag ggf. entsprechend neu berechnet werden kann. Die Elternbeiträge tragen zur Deckung der Personalkosten bei. Daher sind sie auch während der Ferien, bei vorübergehenden Schließungen, bei längerem Fehlen und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung voll zu zahlen. Auf Antrag ist die Übernahme oder Ermäßigung durch das Jugendamt möglich. Informationen darüber erhalten Sie bei der Kindergartenleitung und beim Jugendamt des Kreises Cochem-Zell. Für Getränke und Frühstücksbüffet bitten wir Sie monatlich 3,- € im Kindergarten abzugeben. Als Leihgebühr für die vom Förderverein zur Verfügung gestellte Matschhose erheben wir einen einmaligen Betrag von 9,- € (für die gesamte Kindergartenzeit).
Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter erstreckt sich auf die Zeit des Aufenthaltes der Kinder in der Einrichtung (Öffnungszeit), einschließlich der Ausflüge, Spaziergänge, Besichtigungen u. ähnl., die ohne die Eltern stattfinden. Sie beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die pädagogischen Mitarbeiter und endet mit der Übergabe des Kindes in die Obhut eines Erziehungsberechtigten bzw. einer von ihnen beauftragten Person. Diese sollte mindestens 12 Jahre alt sein. Bitte überlegen Sie genau, ob Geschwisterkinder zu dieser verantwortungsvollen Aufgabe in der Lage sind! Bitte denken Sie daran, alle diejenigen Personen in der entsprechenden Anlage einzutragen, die berechtigt sind, Ihr Kind vom Kindergarten abzuholen. Aus rechtlichen Gründen dürfen die Erzieherinnen nur den hier namentlich aufgeführten Personen Ihr Kind anvertrauen. Für den Weg von und zum Kindergarten sind die Erziehungsberechtigen verantwortlich. Soll das Kind den Heimweg ohne Begleitung eines Erwachsenen antreten, ist nach Absprache mit der Leitung, eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Haben die Erzieherinnen Bedenken, ob ein Kind den Weg alleine zurücklegen kann, können sie verlangen, dass das Kind am Kindergarten abgeholt wird. Kindergartenkinder dürfen nicht alleine mit dem Rad oder Roller nach Hause fahren!
Die Kinder sind nach § 539 Abs. 1 Nr. 14a der Reichversicherungsordnung (RVO) gegen Unfall versichert:
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen sich nur auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden. Alle Unfälle, die auf dem Weg zum und vom Kindergarten eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Leitung der Einrichtung unverzüglich zu melden, damit die Schadensregulierung eingeleitet werden kann. Für evtl. entstehende Sachschäden, die sich die Kinder gegenseitig verursachen, haften die Erziehungsberechtigten nach den Regelungen des BGB. Bitte geben Sie Ihrem Kind keine wertvollen Gegenstände, Schmuck, Kleidungsstücke oder Spielsachen mit in den Kindergarten. Für Verlust oder Beschädigung dieser Dinge kann nicht gehaftet werden.
Bei Erkrankung
an einer übertragbaren Krankheit nach § 3 des Bundesseuchengesetzes (z.B. Mumps, Diphtherie, Masern Röteln, Windpocken, Scharlach, Keuchhusten, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare Augen- oder Hautkrankheiten, auch Kopfläuse) muss der Einrichtung sofort Mitteilung gemacht werden. Bevor das Kind nach Auftreten einer ansteckenden Krankheit wieder den Kindergarten besucht, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich (§§ 4 / 45 des Bundesseuchengesetzes). Bei Erkältungskrankheiten, Ringelröteln, Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Fieber und ähnlichen Krankheiten lassen sie Ihr Kind bitte, mit Rücksicht auf die anderen Kinder und die Mitarbeiterinnen, zu Hause. Die Erzieherinnen sind nicht befugt, Arzneimittel zu verabreichen. Eine Ausnahme besteht, wenn das Kind sich einer ständigen, lebensnotwendigen Medikamenteneinnahme unterziehen muss und sonst nicht in den Kindergarten kommen könnte. Bitte denken Sie bei den oben geschilderten Krankheiten auch daran, dass die Mitarbeiterinnen oder Mütter, die den Kindergarten besuchen, eventuell schwanger sein könnten. Verschiedene (Kinder-) Krankheiten können der werdenden Mutter oder dem Ungeborenen schaden. Sicher haben Sie für die hier aufgeführten Maßnahmen, auch im Interesse der Gesunderhaltung Ihres Kindes, Verständnis.
Wir gehen möglichst oft zum Spielen nach draußen. Kleidung und Schuhwerk der Kinder sollten deshalb zweckmäßig, kindgemäß und dem Wetter entsprechend sein. Markenbewusstsein und gute Kleidungsstücke sind fehl am Platze die Kinder kommen zu uns um zu arbeiten. Sie sollen sich schmutzig machen dürfen. Im Kreativraum versuchen Plastikkittel die ärgsten Flecken zu vermeiden was wohl nicht immer ganz gelingt. Im Kindergarten können Sie folgende Kleidungsstücke für Ihr Kind deponieren:
Jedes Kind braucht für die wöchentliche Turnstunde folgende (mit Namen versehene) Turnkleidung im Kindergarten:
Bitte kontrollieren Sie regelmäßig, ob diese Kleidungsstücke gewaschen werden müssen und ob sie noch passen.
Unseren Kindergarten betrachten wir als HAUS FÜR KINDER; das heißt, die Kinder nutzen während des Freispiels alle Räume des Hauses.
Sie finden bei uns: eine Werkstatt zum Malen, Basteln, Kneten, Werken an der Werkbank, Experimentieren und Modellieren mit Formsand; einen Bauraum zum Konstruieren und Bauen mit verschiedenen Materialien; einen Rollenspielraum, mit Puppenwohnung, Schminktisch und Verkleidungsecke; einen Bewegungsraum, der nicht nur zu den Turnstunden genutzt wird, sondern den Kindern auch während der übrigen Zeit zur Verfügung steht; einen Frühstücksraum, in dem die Kinder (außer in den Aufräumzeiten) Gelegenheit zum Essen und Trinken haben; ein Kommunikationszentrum ( Flur), welches als Spielzone für Tisch- und Gesellschaftsspiele eingerichtet ist und der Mittelpunkt unseres Hauses bildet; einen Waschraum, der ebenfalls ins Spiel der Kinder einbezogen werden kann; eine naturnah gestaltete Spiel- und Begegnungsstätte (Außengelände), die vom Kindergarten und der gesamten Bevölkerung von Illerich zum Spielen und Erholen genutzt wird. Alle diese (Spiel-) Räume werden gemeinsam mit den Kindern gestaltet. Ihre Nutzung und Einrichtung entspringt den jeweiligen Situationen, Projektthemen und Bedürfnissen, kann also wechseln.
In der Regel bieten wir einmal wöchentlich ein Frühstücksbüffet an. Verschiedene Getränke (Sprudel, Orangensaft, Apfelsaft, Tee, eventuell Milch oder Kakao) stehen den Kindern jederzeit zum Trinken zur Verfügung. Wir freuen uns, wenn Sie Ihrem Kind an den übrigen Tagen (bei Bedarf) ein möglichst gesundes Frühstück mitgeben. Wir feiern mit den Kindern ihren Geburtstag. Nach Absprache mit der Erzieherin bringen die Eltern das Essen für die Feier am jeweiligen Morgen mit in den Kindergarten. Für den Geburtstagskalender benötigen wir eine Fotografie Ihres Kindes. Im Kindergarten erhält jedes Kind ein Erkennungssymbol für Garderobe, Handtuchhaken, Eigentumsschublade und Reservierungszeichen. Um die Zeichnungen Ihres Kindes zu sammeln, benötigen wir eine DIN-A-3 Sammelmappe. Sie können diese selbst besorgen oder zum Preis von 3 € im Kindergarten erwerben. Wenn Sie die Lieder und Kreisspiele unseres Kindergartens auch zu Hause singen wollen, bieten wir Ihnen unsere Mappe "Pippis Liedersammlung" zum Preis von 3 € zum Kauf an. Die Konzeption (Beschreibung der Arbeitsweise) unseres Kindergartens können Sie gerne ausleihen oder zum Selbstkostenpreis von 2 € kaufen.
Zu Beginn des neuen Kindergartenjahres wählen die Eltern den Elternausschuss. Er besteht bei uns aus mindestens 4 Personen. Er hat, bei den Kindergarten und seine pädagogische Arbeit betreffende Entscheidungen, beratende Funktion. Näheres zu seinen Aufgaben entnehmen Sie bitte dem Kindertagesstättengesetz, dass Die gerne im Kindergarten einsehen können. Neuigkeiten, Termine und die Planung für den kommenden Monat entnehmen Sie bitten den Kalenderblättern, die Sie rechtzeitig vor Beginn eines neuen Monats erhalten. Zweimal im Jahr geben wir unsere Kindergartenzeitung "Pippis Schatzkiste" heraus. Hier finden Sie spezielles über unseren Kindergaren, Informationen, Unterhaltung und Themen zur Erziehung. Bitte werfen Sie auch immer wieder einen Blick auf die Info-Säule im Flur unseres Kindergartens. Auch dort finden Sie Wichtiges und Interessantes aus dem Kindergartengeschehen. Wir bitten Sie an den Elternabenden möglichst teilzunehmen. Für ein persönliches Gespräch vereinbaren wir gerne einen Termin mit Ihnen. Wir führen mindestens einmal im Jahr ein ausführliches Entwicklungsgespräch über Ihr Kind mit Ihnen. Wenn Probleme oder Fragen auftauchen, die Ihr Kind, Sie selbst, uns oder die Kindergartenarbeit betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an uns oder an ein Mitglied des Elternausschusses. Für konstruktive Kritik sind wir jederzeit offen und dankbar. Sie (Eltern wie auch Großeltern) sind ein gern gesehener Gast in unserem Haus. Wenn Sie den Kindergartenalltag mit Ihrem Kind gemeinsam erleben möchten, sind sie herzlich dazu eingeladen. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen zum Wohle Ihres Kindes.
In unserem Kindergarten stehen eine begrenzte Anzahl von Betreuungsplätzen für
zur Verfügung (je nach Anzahl der nicht genutzten Plätze für Kinder mit Rechtsanspruch). Über die Aufnahme entscheidet ein entsprechender Kriterienkatalog, welcher vom Träger, den Mitarbeitern der Einrichtung und dem Elternausschuss erarbeitet wurde. Für die Betreuung von Schulkindern gelten folgende Zusatzvereinbarungen: Der Elternbeitrag wird vom Jugendhilfeausschuss festgesetzt. Die Schulkinder können den Kindergarten während der Öffnungszeiten (morgens und nachmittags) besuchen. Zum Mittagessen sollen die Kinder bis 10.00 Uhr angemeldet sein. Die Eltern informieren die Mitarbeiter der Einrichtung über die Unterrichtszeiten des Kindes. Bei Unpünktlichkeit des Kindes haben die Erzieher keine Verpflichtung, nach dem Kind zu suchen. Die Aufsicht über das Schulkind erstreckt sich lediglich auf die Zeit des Kindergartenbesuches (vergl. "Kindergartenordnung"). Die Schulkinder können ihre Hausaufgaben in der Einrichtung erledigen. Dabei steht ihnen eine Erzieherin als Ansprechpartner zur Verfügung. Anschließend wird ein Freizeitprogramm für die Schulkinder angeboten. Für Getränke sind monatlich 1,50 €, unabhängig von der Häufigkeit des Besuchs, im Kindergarten abzugeben. |