Förderverein Kindergarten Villa Kunterbunt e.VInfos zum Förderverein in KürzeAm
25. April 2001 traf man sich zum Elternstammtisch im Gasthaus am Brunnen und diskutierte
über die Idee, einen Förderverein für Kindergarten zu gründen. Nach einem einstimmigen
Beschluss wurde die Satzung des Vereins erarbeitet und verabschiedet. Der
Vorstand des Vereins besteht aus 7 Mitgliedern.
So
zum Beispiel: à Verlosung des Maibaumes à Festgestaltung im jahreszeitlichen Ablauf à Martinstag: Gemütliches Beisammensein nach dem Martinsumzug à Fastnachtskleider-Second-Hand-Basar à Kinderkleiderbasar à Erwachsenenkleiderbasar Darüber
hinaus unterstützt er den Kindergarten Villa Kunterbunt durch die Anschaffung
von speziellen pädagogischen Materialien, die den normalen Etat der Einrichtung
überschreiten. Er
stellt jedem Kind des Kindergartens für die Dauer des Kindergartenbesuches (in
der Regel 2-4 Jahre) eine Matschhose zur Verfügung, für die die Eltern lediglich
eine einmalige Leihgebühr entrichten. Er übernimmt die Kosten für den jährlichen Theaterbesuch der künftigen Schulkinder der Einrichtung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?Möchten Sie die Arbeit in der Villa
Kunterbunt persönlich und/oder finanziell unterstützen?
Der jährliche Beitrag beträgt nur 7,- €
Der
Förderverein ist als gemeinnütziger Verein vom Finanzamt anerkannt, so dass sie
für Mitgliedsbeiträge und andere Spenden steuerwirksame Spendenbescheinigungen
ausgestellt bekommen. Satzung des Vereins§ 1a Name und Zweck1.
Der Verein trägt den Namen "Förderverein des Kindergartens Villa Kunterbunt".
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck
des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung sowie die Unterstützung
der Arbeit im Kindergarten. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere dadurch,
den Unterhalt und die Arbeit des Kindergartens zu ergänzen. § 1b Verwendung von Vereinsmitteln1.
Die Mittel sind in erster Linie zum Nutzen und Wohl des Kindergartens Villa Kunterbunt
in Illerich einzusetzen. § 2 Mitgliedschaft1. Mitglied
des Vereins kann jede natürliche Person werden. § 3a Erwerb der MitgliedschaftAufnahme
und Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft sind: § 3b MitgliedsbeiträgeVon den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Höhe und Fälligkeit werden von der Mitgliedsversammlung festgelegt. § 4 Beendigung der Mitgliedschaft1.
Die Mitgliedschaft kann durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von 3 Monaten
zum Ablauf eines Geschäftsjahres gekündigt werden. Diese Kündigung muss dem Vorstand
(Vorsitzender) zugestellt werden. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen
alle Ansprüche. Die Kündigung kann auch persönlich durch Niederschrift vor dem
Vorsitzenden erfolgen. § 5 Organe des VereinsDie
Organe des Vereins sind: § 6 der Vorstandder
Vorstand setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen, und zwar: Gesetzlicher Vertreter des Vereins sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder ist alleine vertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer von 1 (einem) Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Sie führen die Geschäfte nach Ablauf der Frist weiter, sofern eine Neuwahl bis zum Ablauf der Amtszeit noch nicht stattgefunden hat. § 7 MitgliederversammlungIm
Jahr soll mindestens einmal eine ordentliche Hauptversammlung stattfinden. Sie
wird durch den Vorstand vier Wochen vorher durch einfachen Brief einberufen. Die Beschlüsse müssen protokolliert werden und von allen Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet sein. § 8 AbstimmungSofern das Gesetz
oder die Satzung nicht entgegenstehen, werden alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
der erschienenen Mitglieder wirksam. § 9 Außerordentliche Mitgliederversammlung1.
Der Vorstand kann von sich aus eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
§ 10 Beschlussfassung des VorstandesDer
Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom
Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertretenden Vorsitzenden, schriftlich,
fernmündlich oder telegraphisch einberufen werden. § 11 SatzungsänderungenAnträge auf
Änderung der Satzung können vom Vorstand oder von jedem ordentlichen Mitglied
gestellt werden. § 12 AuflösungDie
Auflösung des "Förderverein des Kindergartens Villa Kunterbunt" ist
nur möglich, wenn ¾ der anwesenden Mitglieder auf der Hauptversammlung zustimmen
und mindestens 50% einen entsprechenden Antrag schriftlich beim Vorstand einen
Monat vor der Hauptversammlung eingebracht haben. § 13 GerichtsstandFür Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen
Mitgliedern sind die Gerichte zuständig, in deren Bereich der Verein seinen Sitz
hat. Förderverein des Kindergartens Villa Kunterbunt, Illerich
e.V. Beitrittserklärung Name ___________________________________________ Straße ___________________________________________ PLZ
und Ort ___________________________________________ Tel.
/ @ ___________________________________________ Ich
erkläre durch meine Unterschrift den Beitritt zum Förderverein des Kindergartens
Villa Kunterbunt e.V., Illerich und ermächtige diesen gleichzeitig bis auf Widerruf
die fälligen Mitgliedsbeiträge von folgendem Konto per Lastschrift einzuziehen: Konto-Nr. _____________________ BLZ. _______________________ Kreditinstitut
______________________________________________ Die
Satzung des Fördervereins e.V. erkenne ich für meine Mitgliedschaft als bindend
an. Diese kann beim Vorstand eingesehen werden bzw. wird auf Antrag ausgehändigt.
Der Jahresbeitrag beträgt z. Zt. 7,- € pro Einzelperson. _________________ ______________________________________ Ort
und Datum Unterschrift
(ggf. zusätzlich Stempel) des Mitglieds |